Ihre Rezeptbestellung
Bitte beachten Sie folgendes:
Die Versicherungskarte (Chipkarte) muss uns für das laufende Quartal zugesandt werden oder im Fall der persönlichen Abholung in der Praxis vorgelegt werden. Alternativ können Sie uns auch eine Überweisung (Endokrinologie) oder einen Leistungsnachweis der Krankenkasse zukommen lassen.
- 1. Quartal: 01.01. - 31.03.
- 2. Quartal: 01.04. - 30.06.
- 3. Quartal: 01.07. - 30.09.
- 4. Quartal: 01.10. - 31.12.
Nur Medikamente, die Ihnen bereits von uns verordnet wurden, können hier bestellt werden.
Sollten medizinische Gründe (z.B. neu erkannte Arzneimittelrisiken) dafür vorliegen, würden wir erst mit Ihnen Rücksprache halten, bevor das Rezept ausgestellt wird.